AKJ Automotive

Die AKJ-Regularien sichern die aktuellen Compliance Vorgaben

Regularien

Mitglieder - Mitgliedsunternehmen und Zuordnung
Organisation - Gremien, Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten.
Regularien - Regularien über Ziele, Aufgaben und Abwicklung im AKJ
Historie - Entwicklungsstationen des AKJ

Die Arbeit des AKJ Automotive beruht auf dem gemeinsamen Verständnis der Mitglieder für eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen offenen Erfahrungsaustausch von Unternehmen in der Wertschöpfungskette Kunde-Lieferant-Dienstleister.

Die Vereinbarungen:

§ 1 Zielsetzung und Rahmen
§ 2 Mitgliedschaft
§ 3 Gremien
§ 4 Veranstaltungen
§ 5 Arbeitsgruppen und Sitzungen
§ 6 Leistungen und Kosten

§ 1 - Zielsetzung und Rahmen

(1) Ziel des Arbeitskreises - Ziel ist der Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Weiterentwicklung in aktuellen und neuen Themen der Automobil- und Zulieferindustrie bzw. vergleichbarer Unternehmen. Hierbei erfolgt eine besondere Vertiefung in Fragestellungen aus Logistik und Produktion und den zugehörigen Informationssystemen.
Durch die Mitarbeit im Arbeitskreis soll das Verständnis der Partner in der Wertschöpfungskette für gemeinsame Optimierungen gefördert und die eigene Kompetenz zur Umsetzung gesteigert werden.
(2) Arbeitsgrundlage des Arbeitskreises - Der Rahmen für die Sicherstellung des Erfahrungsaustausches ist die gesteuerte und systematische Auseinandersetzung mit aktuellen und neuen Herausforderungen. Hierzu ist ein Zusammenführen von Personen erforderlich, die inhaltlich und organisatorisch in der Lage sind, wichtige und neue Themen der Zukunft gemeinsam mit anderen Mitgliedern für eigene oder gemeinsame Vorhaben zu bearbeiten.
(3) Kartellrechtliche Rahmenbedingungen – Es gilt das europäische Kartellverbot. Hiernach verbieten sich u.a. alle Vereinbarungen über Preise, Geschäftsbedingungen, usw., vgl. auch Punkt (1) in § 3 sowie (1) und (2) in §5.

§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Erwerb der Mitgliedschaft - Mitglied im Arbeitskreis kann jedes Mitglied eines Unternehmens werden, das den Arbeitskreis und sein Unternehmen durch neue Impulse aus der Mitarbeit im Arbeitskreis unterstützen will und kann. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft werden die jeweils gültigen Regularien des Arbeitskreises, einschließlich der kartellrechtlichen Bestimmungen anerkannt.
(2) Dauer der Mitgliedschaft - Die Mitgliedschaft im AKJ beträgt mindestens zwei Jahre. Sie verlängert sich jeweils um zwei weitere Jahre, wenn diese nicht spätestens bis zum 15. September des laufenden Zyklus eingegangen ist.

§ 3 - Gremien

(1) Leiter des Arbeitskreises - Der Leiter des Arbeitskreises ist für die Gesamtführung verantwortlich. Hierzu gehört die inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Führung aller Themen und Aktivitäten.
Der Leiter des Arbeitskreises stellt auch sicher, dass das Verhalten der Mitglieder und Sitzungsteilnehmer den kartellrechtlichen Bestimmungen entspricht. Er wird in dieser Verantwortung überwacht und unterstützt vom Lenkungsausschuss und den Sprechern des Arbeitskreises.
(2) Gesamtsprecher des Arbeitskreises - Der Gesamtsprecher ist für die Interessenwahrung aller Mitglieder des Arbeitskreises verantwortlich. Hierzu gehören die inhaltlichen, organisatorischen und wirtschaftliche Interessen der Mitglieder im Sinne der Abwägung von Ergebnis und Kosten des Arbeitskreises. Er wird in dieser Verantwortung unterstützt von den Sprechern und Mitgliedern des Arbeitskreises.
(3) Sprecher des Arbeitskreises - Die Sprecher der Arbeitsgruppen vertreten die Mitglieder in den Arbeitsgruppen. Sie sind für die inhaltliche Mitgestaltung und Kontrolle der Arbeit in den Gruppen verantwortlich. Sie werden dabei von den Mitgliedern des Arbeitskreises unterstützt.
(4) Lenkungsausschuss - Der Lenkungsausschuss kontrolliert die Arbeit des Arbeitskreises, erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung und entscheidet über die Neuaufnahme weiterer Mitglieder.

§ 4 Veranstaltungen

Als Veranstaltungen gelten die vereinbarten Zusammenkünfte der Arbeitskreismitglieder. Alle Veranstaltungen sind, soweit als möglich, mit den Arbeitskreismitgliedern abzustimmen.
Die Veranstaltungen werden vom Leiter des Arbeitskreises als Sitzungsleiter vorbereitet und moderiert. Diese Aufgabe kann auch fallweise von den Sprechern, gesondert benannten Moderatoren oder anderen Mitgliedern des Arbeitskreises wahrgenommen werden.
Der Sitzungsleiter stellt sicher, dass es in den Sitzungen nicht zu unzulässigen Beschlüssen, Absprachen, Gesprächen oder spontanen Äußerungen zu kartellrechtlich relevanten Themen kommt. Er wird in dieser Verantwortung vom Lenkungsausschuss und den Mitgliedern unterstützt.
(1) Arbeitssitzungen - In den Arbeitssitzungen erfolgt die Arbeit der Arbeitsgruppen jeweils nach Maßgabe der zu Beginn der Arbeitsjahre vereinbarten Ziele. Die Anzahl der Arbeitssitzungen sollte 4 bis 5 Sitzungen je Gruppe und Arbeitsjahr nicht übersteigen.
(2) Gesamtarbeitskreissitzungen - In den Gesamtarbeitskreissitzungen erfolgt die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Arbeitsthemen. Die Anzahl der Gesamt-Arbeitskreissitzungen sollte 1 bis 2 Sitzungen je Arbeitsjahr nicht übersteigen.
(3) Informationsveranstaltungen - In den Informationsveranstaltungen werden Sonderthemen zur Information bearbeitet. Sie dienen der Vertiefung des Erfahrungsaustausches und sollten in einem Zusammenhang zu den Arbeitsthemen stehen. Es sollte je Arbeitsjahr nicht mehr als eine Informationsveranstaltung stattfinden.
(4) Dokumentation - Die Ergebnisse der Arbeitssitzungen, Gesamtarbeitskreissitzungen und Informationsveranstaltungen werden dokumentiert und den Mitgliedern der Arbeitsgruppen zeitnah zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann bei Bedarf auch eine zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen erstellt werden.

§ 5 Arbeitsgruppen

In den Arbeitsgruppen erfolgt die gemeinsame Arbeit in den jeweils festgelegten Arbeitsthemen
zur Logistik und zum Supply Chain Managements. Die Arbeitsgruppen werden zu Beginn eines Arbeitsjahres gebildet.
(1) Verhalten in den Sitzungen des Arbeitskreises – Die Leitung des Arbeitskreise stellt mit dem jeweiligen Moderator der Sitzung sicher, dass es während der Sitzungen nicht zu unzulässigen Beschlüsse, Absprachen oder spontanen Äußerungen zu kartellrechtlich relevanten Themen kommt.
(2) Sitzungsprotokoll – Die Leitung des Arbeitskreises sorgt für zeitnahe Protokolle der Sitzungen. Die Sitzungsteilnehmer prüfen die Protokolle nach Erhalt auf korrekte Wiedergabe der Sitzungen und Beschlüsse. Die Sitzungsteilnehmer weisen die Leitung des Arbeitskreises unverzüglich auf unvollständige oder falsche Protokollierungen, insbesondere zu kartellrechtlich relevanten Themen hin und fordern eine Korrektur.

§ 6 Leistungen und Kosten

(1) Die Leistungen - Die Leistungen des Arbeitskreises und des Veranstalters bestehen in der Organisation, der Bereitstellung der wissenschaftlichen Leitung, der Betreuung der Sitzungen und der Aufbereitung der Arbeitsergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen. Der Veranstalter wird hierbei von den einzelnen Veranstaltern bzw. Gastgebern der Arbeits-
und Gesamtarbeitskreissitzungen unterstützt.
(2) Die Kosten - Die Kosten des Arbeitskreises werden durch regelmäßige Mitgliedsbeiträge getragen. Diese decken vor allem die Kosten der Leitung, der Betreuung durch einen wiss. Mitarbeiter, der Organisation und der Abwicklung. Der Leiter des Arbeitskreises berichtet dem Lenkungsausschuss mindestens einmal im Jahr über die Entwicklung der Kosten.